Ein Update zu Rn. 145

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Keine 'ausgeglichene Befangenheit'
Update vom 09.04.2018

In BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - I ZB 12/17, Rn. 21 f. stellte der BGH klar, dass es grundsätzlich keine „ausgeglichene Befangenheit“ der beiden Beisitzer geben kann. Etwas Vergleichbares gibt es nach Ansicht des BGH nur für den Umstand, dass es eine generelle Sympathie zur ernennenden Partei des Beisitzers (siehe Froitzheim, Rn. 156 ff.) geben kann. Echte Befangenheit eines Beisitzers kann jedoch nicht durch eine ähnliche Befangenheit des anderen Beisitzers ausgeglichen werden.

 




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