2 Updates zu Rn. 458

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Persönliche Beziehung durch Kanzleimitgliedschaft
Update vom 19.12.2016

Bei einer Ablehnung eines staatlichen Richters hielt es das LG Freiburg, Beschluss v. 20.11.2015 - 5 O 140/15 (Rn. 9) für möglich, dass eine persönliche Beziehung des Richters zu den Partnern seiner damaligen Kanzlei, die nun in einem Prozess Parteivertreter waren, entstanden ist. Da das Anstellungsverhältnis als Rechtsanwalt in dieser Kanzlei allerdings schon etwa drei Jahre zurücklag und nur etwa ein Jahr dauerte, verneinte das Gericht die nötige Intensität. Diese ggf. bestehende persönliche Beziehung konnte nach Ansicht des Gerichts nicht auf das Verhältnis zu den beteiligten Parteien "durchschlagen" (siehe dieses Werk Rn. 104 ff.). 

Dem ist zuzustimmen. Auch bei einem Schiedsrichter wäre grundsätzlich davon auszugehen, dass keine persönlichen Beziehungen zu seinen alten Kollegen entstanden sind. Diese Annahme kann noch dadurch gestützt werden, dass die gemeinsame Arbeit nur von so kurzer Dauer war, dass eine Entwicklung solcher Beziehungen gar nicht möglich war. Zudem wäre eine solche Beziehung nur dann relevant bzw. noch existent, wenn diese z.B. durch regelmäßige Treffen gepflegt werden würde (vgl. dieses Werk Rn. 453, 455). 




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Keine Pflege einer persönlichen Beziehung mit alten Kollegen durch Büro in selben Hochhaus
Update vom 19.12.2016

In Decision on the Proposal to Disqualify a Majority of the Tribunal, in ConocoPhilips Company et al. v. The Bolivian Republic of Venezuela, ICSID Case No. ARB/07/30 (01.06.2015) versuchte die Beklagte eine fortgeführte bzw. gepflegte persönliche Beziehung dadurch herzuleiten, dass die Büros des Schiedsrichters im selben Hochhaus wie diejenigen der ehemaligen Kanzlei des Schiedsrichters sind. Hierbei handelte es sich um das größte Bürohochhaus in der betreffenden Stadt mit 41 Etagen, die jeweils in vier Flügel aufgeteilt sind. In diesem Bürogebäude hatten diverse Kanzleien ihre Büros. Einen Ablehnungsgrund aus dieser "Nähe" akzeptierte der Vorsitzende des ICSID Administrative Council nicht (dort Rn. 96).




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