Ein Update zu Rn. 472

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Zivilrechtsstreit mit staatlichem Richter ist grds. kein Ablehnungsgrund
Update vom 31.03.2017

In  OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16 stellte das Gericht klar, dass ein Zivilklage, eine Dienstaufsichtsbeschwerde etc. gegen einen staatlichen Richter grundsätzlich nicht dessen Befangenheit begründen. Das OLG Frankfurt a.M. wies explizit auf den sonst möglichen Rechtsmissbrauch des Ablehnungsrechts hin. Ein Ablehnungsgrund würde aber nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. dann bestehen, wenn die Reaktion des Richters auf die Zivilklage auf eine Befangenheit schließen lässt.




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