Ein Update zu Rn. 630

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Besondere Verfahrensverstöße können auf eine Voreingenommenheit schließen lassen
Update vom 31.03.2017

Das OLG Frankfurt a.M. hat in OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16 ausgeführt, dass Verfahrensverstöße eines staatlichen Richters grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund darstellen. Dies könne nur der Fall sein, wenn die Verfahrensfehler besondere Außmaße erreichen und deswegen als ein Ausdruck der Voreingenommenheit gewertet werden müssen.




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