Ein Update zu Rn. 220

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Konzernzurechnung bei der Ablehnung von staatlichen Richtern in Deutschland
Update vom 19.12.2016

Bei einer Ablehnung eines staatlichen Richters ging das LG Freiburg, Beschluss v. 20.11.2015 - 5 O 140/15 (Rn. 9) auf den Umstand ein, dass der Richter in seiner früheren Kanzlei auch die Muttergesellschaft der jetzigen Partei vertreten oder beraten hat. Eine Befangenheit des Richters lehnte das Gericht aber aus anderen Gründen (insbesondere wegen der mangelnden zeitlichen Nähe (siehe dieses Werk Rn. 213 ff.) ab). 




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