Ein Update zu Rn. 663

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Update vom 04.06.2020

Interessant ist diese Konstellation in Verbindung mit der Familienzurechnung (Rn. 272 ff.). So kann zwar nicht der Schiedsrichter selbst nicht bereits in der fraglichen Sache entschieden haben. Sein Ehepartner könnte jedoch schon eine Entscheidung gefällt haben, die der Schiedsrichter nun überprüfen muss. Ein solcher Fall lag - bezogen auf staatliche Richter - BGH, Beschluss vom 27.2.2020 - III ZB 61/19 zugrunde. Dort fällte die Ehefrau des später abgelehnten Richters als Einzelrichterin ein Urteil. Ihr Ehemann sollte dann über die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung als Richter entscheiden. Der BGH bejahte in diesem Fall die Besorgnis der Befangenheit.




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